Ziel
Sie sind als Inhaber der besonderen Berechtigung für Radar (ehem. Radarpatent) in der Lage, Ihre Schiffsführertätigkeit mit qualifizierten und berechtigten Radarfahrten zu ergänzen. Hierdurch werden Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens durch Einhalten von Lade und Löschterminen positiv beeinflussen und bleiben für die Disposition ein zuverlässiger Partner.
Beschreibung
Wer eine Radarfahrt durchführen möchte, muss neben der notwendigen Fahrerlaubnis für die zu befahrende Strecke auch die besonderen Berechtigung für Radar oder ein anderes von der ZKR anerkanntes Radarzeugnis besitzen. Fehlt dem Schiffsführer diese grundlegende Qualifikation, darf er bei unsichtigem Wetter die Fahrt nicht fortsetzen. Hierdurch sind bei widrigen Witterungsverhältnissen die abgestimmten Lade- und Löschtermine gefährdet.
Inhalt
Grundlagen wesentlicher Rechtsverordnungen
Grundeinstellung des Radargerätes
Auswertung des Radarbildes
Radartheorie
Bewerten der Verkehrslage
Manöverfahrten in der Praxis
Frage-Antwort-Forum
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Informationen
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zur Prüfung angemeldet. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig zur Prüfung bei einer GDWS mit Standort Ihrer Wahl an.
Die Prüfungs- und Ausstellungsgebühren müssen bei der GDWS entrichtet werden, d.h., diese sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Detailinformationen sind unter www.elwis.de veröffentlicht. Anmeldeschluss zur Patentprüfung ist fünf Wochen vor dem Prüfungstermin.
Mit unseren beiden Service-Optionen bieten wir unseren Kunden eine leistungsbezogene Preisdifferenzierung.
Vorteile:
1. Der Lehrgangsteilnehmer kann sich vollumfänglich auf seinen Qualifikationserwerb konzentrieren.
2. Das Personalwesen gewinnt Zeit für die wesentlichen Aufgaben des Tagesgeschäftes.
Unser Lehrgangsangebot mit ausführlichen Beschreibungen steht Ihnen rechts als Lehrgangsprogramm im PDF-Format zur Verfügung. Im Inhaltsverzeichnis können Sie auch direkt den gesuchten Lehrgang öffnen.
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich melden und Ihr Anliegen lösen.