Förderung

Überblick für deutsche Unternehmen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert neben der Ausbildung auch die Weiterbildung von Besatzungsmitgliedern in Unternehmen der gewerblichen Binnenschifffahrt. Am 1. Januar 2020 ist die neue Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt in Kraft getreten und endet am 31. Dezember 2023.

Zuwendungen für Weiterbildungsmaßnahmen können demnach von deutschen Binnenschifffahrtsunternehmen beantragt werden. Zuwendungen werden für Besatzungsmitglieder gewährt, die auf Binnenschiffen für die gewerbliche Güter- und Fahrgastschifffahrt, Bunkerbooten, Bilgenentölern und Fähren fahren.

Im Internet finden Sie unter Förderung der Aus - ELWIS - Aus- und Weiterbildungsförderung umfangreiche Informationen und ebenso die entsprechenden Anträge.

Sollten Sie Hilfestellung benötigen steht Ihnen Frau Eggersglüß - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Bonn - zur Verfügung, denn die Zuständigkeit der Antragsbearbeitung liegt bei der GDWS Bonn.

Kontakt

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Am Propsthof 51
53121 Bonn
Tel: 0228 42968-0

Fax: 0228 42968-1155
E-Mail: gdws@wsv.bund.de

Überblick für Besatzungsmitglieder

Förderung durch den Chef ...

Fragen Sie Ihren Chef, ob er die Kosten für die geplante Weiterbildung übernimmt! Grundsätzlich profitieren nicht nur Sie von einer erworbenen Qualifikation, sondern viele Arbeitgeber schätzen die Eigeninitiativen Ihrer MitarbeiterInnen. Ob die Lehrgangsgebühren ganz oder teilweise übernommen werden, ergibt sich meistens auch aus dem Ergebnis der internen Personalbedarfsplanung. Klar ist: „Fragen kostet nichts“!

Förderung durch das Finanzamt ...

Auch durch das Finanzamt ist eine Förderung möglich, wenn Ihre Weiterbildungsmaßnahme beruflich veranlasst und aus Eigenmitteln finanziert ist. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen in vollem Umfang als Werbungskosten bzw. als Sonderaus- gaben steuerlich absetzbar.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.finanzverwaltung.nrw.de

Förderung durch die Berufsgenossenschaft ...

Auch durch die BG Verkehr kann eine Förderung möglich sein, wenn Sie Ihren erlernten (bisherigen) Beruf, zum Beispiel wegen einer Erkrankung nicht mehr ausüben können. Die Förderung erfolgt in diesem Fall über die gesetzliche Rentenversicherung oder direkt über die Berufsgenossenschaft als Träger.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.bg-verkehr.de/versicherung-leistungen/unsere-leistungen

Förderung durch den BFD ...

Sie scheiden als Soldatin/Soldat aus dem aktiven Dienst der Bundeswehr aus und streben eine Qualifizierung in der Binnenschifffahrt an? Gut so, denn für QuereinsteigerInnen gibt es in der Binnenschifffahrt gute berufliche Perspektiven. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) hilft Ihnen bei Ihrem nächsten Karriereschritt in das zivile Erwerbsleben nach Dienstzeitende. Lassen Sie sich beraten, wir begleiten Sie gerne.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.bundeswehr.de

Förderung durch die Akademie Barth ...

Sie sind durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten und möchten dennoch Ihre berufliche Zukunft in der Binnenschifffahrt mit einer Weiterbildungsmaßnahme sichern. Sie haben sich hierzu mit der Arbeitsverwaltung abgestimmt und sind bereit die Lehrgangskosten selbst zu tragen, also auch ohne finanzielle Förderung?

Okay! Wir bieten Ihnen in dieser schwierigen Zeit unsere Unterstützung an. Mit einem maßgeschneiderten Finanzierungsmodell begleiten wir Sie bei Ihren Zukunftsplanungen.

Mit einer Ratenzahlungsvereinbarung beginnen Sie Ihre beabsichtigte Weiterbildungsmaßnahme oder setzen sie fort oder führen sie zu Ende. Im Zusammenspiel mit rechtzeitiger Beratung vereinbaren wir einen individuellen überschaubaren Zeitraum zur Zahlung der Lehrgangsgebühr in Raten - zinslos und ohne jegliche Zusatzkosten.

Ihr Erfolg ist unser Anliegen ...

... sprechen Sie uns einfach an.